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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Inmitten eines parkähnlichen Grundstückes angeordnete Villa, die in typischen Bauformen des ausgehenden 19. Jhs. errichtet wurde. Gut erhaltener Fachwerkrähmbau auf hohem Werksteinsockel, die Ausfachungen in Sichtmauerwerk. Zur Gartenseite der über zwei seitliche Sandsteintreppen erschlossene Wintergarten, der sich aus einem frontonartigen Vorbau entwickelt. Dieser schließt oben mit einem Ziergespärre und einer beschnitzten Brettschalung ab. In der Fassade eine für die Bauzeit charakteristische Gestaltung mit Andreaskreuzen.
Auf einem getrennten Flurstück ist an der südlichen Grundstücksgrenze eine kleine Gruppen von heute eingewachsenen Nebengebäuden angeordnet, die wohl als Wohnung für Bedienstete und Remise genutzt wurden. Mit drei Gauben versehen sind sie in ähnlicher Bauweise wie die Villa errichtet und bilden für sie einen pittoresken Aussichtspunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |