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Mit der einachsigen Giebelseite zur Straße stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Schmaler, länglicher, mehrzonig in Fachwerk erstellter Hofflankenbau. Im Kern wohl barockes Gebäude (s. Bundpfosten aussteifende Mannfigur am hofseitigen Obergeschoss). Mit diesem Bau wird die alte, Hofreiten mit ausschliesslich giebelständigen Wohnbauten umfassende Siedlungsstruktur an der Südseite des "Fahrwegs nach Frankfurt" exemplarisch festgehalten. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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