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Aus zwei Bauteilen bestehender Fachwerkbau über einem gemeinsamen massiven Sockelgeschoss mit Hausteinportal, datiert 1753. Der rechte Fachwerkteil entstanden noch im 1. Viertel des 16. Jhs. mit überkreuzten Eckstreben, der linke Teil in Traufstellung 1. Hälfte 18. Jh. Zunftzeichen eines Steinmetzes über dem Portal, um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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