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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite, zweigeschossig in einem einfachen, konstruktiven und teilweise erneuerten Fachwerk errichtet, die Geschossschwellen des straßenseitigen Giebels jedoch mehrfach profiliert. Hier auch die aufgemalte Inschrift "SOLI DEO GLORIA ANNO 1769". Im Inneren die alte Raumdisposition und die Details noch weitgehend erhalten: hölzerne Balustertreppe, originale Türen, Bodendielen, im Dach Räucherkammer. Im vorderen Teil des Hauses Kriechkeller, der über eine Luke im Flur erschlossen ist.
Die stark veränderte, den Hof abschließende Scheune wohl 1903 neu errichtet, hier die alte Schmiede integriert, von der noch Reste der Ausstattung erhalten sind. Seitlich ein weiteres Nebengebäude mit Trockenboden.
Das wohl älteste Fachwerkgebäude des Dorfes ist Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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