Blick auf die Stadtmauer von Nordwesten am Durchbruch der Amtsgasse
Blick in den Schloßweg von Norden
Häuserzeile an dem kleinen dreieckigen Platz, der am zusammentreffen von Schloßweg, der Gasse Am Hexenturm, der Schloßgasse und der Gasse Im Fronhof gebildet wrid.
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
  • Gesamtanlage Altstadt
Gesamtanlage

Am Hexenturm 1-31, 6, 22-30

Amtsgasse 3-41, 2-44

An der Stadtmauer 2, 3

Backhausgasse 3-11, 2-14

Badegasse 1-13, 4-12

Blaugasse 7-11, 2-10

Brandgasse 4-6

Fahrstraße 1-51, 4-60

Gaylingsgasse 3, 4

Im Fronhof 1, 2-16

Marktplatz 1-7, 2-8

Neuer Weg 4, 12

Neugasse 3-11, 2-8

Platanenweg 16-34

Sackgasse 1-23, 2-36

Schloßgasse 2-22, 3-27

Schloßweg 7, 2-6

Zwingergasse 1-5, 2-6

Die Begrenzung der Gesamtanlage erfolgt, soweit es die historische Stadt betrifft, durch den Verlauf der Stadtmauer, zum Schlossbereich wurden die ehemaligen Sumpfwiesen, Schwanengraben, Schlosswiese und Herrschaftliches Feldchen hinzugenommen. Der Bachlauf des Ohlenbachs bildet den südlichen Abschluss.

Die Gesamtanlage umfasst zunächst die befestigte mittelalterliche Stadt, die in ihren Mauern noch eine zusammenhängende historische Ortsstruktur aufweist. Die in großen Teilen geschlossen erhaltene Ansammlung von Handwerker-, Ackerbürger- und Burgmannenhäusem ist überwiegend in Fachwerk auf dem Straßengrundriss des Mittelalters errichtet. Im Süden schließen sich neben dem Bachlauf der Gersprenz die Stadtmühle und der Schlossbereich an. Hier beinhaltet die Gesamtanlage das Schloss mit seinen Nebengebäuden und der Befestigungsanlage sowie die ehemaligen Sumpfwiesen, die als historische Freifläche unverzichtbar für den Charakter der ehemaligen, vor der Stadt liegenden Wasserburg sind.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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