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Altheimer Straße 1, 1a, 5-29, 2, 6-14
Hinterm Stiegel 4
Hohe Straße 2, 2A
Kirchstraße 1-13, 2-18
Langstädter Straße 1-3, 2
Ein knieförmiger Straßenraum, der sich aus der Kirchstraße und der Altheimer Straße zusammensetzt, bildet mit den daran anliegenden schmalen, winkelförmigen Hofreiten das Erscheinungsbild einer geschlossenen Dorfstruktur. Die giebel- und traufständigen Fachwerkbauernhäuser aus dem 18. und frühen 19. Jh. mit den typischen Krüppelwalmdächern liegen direkt an der Straße; dahinter reihen sich Stall- und Nebengebäude; die großen querstehenden Scheunen schließen die Hofreiten zum freien Feld hin ab. Im nördlichen und westlichen Bereich der Gesamtanlage ist der geschlossene Ortsrand zur freien Landschaft noch gut ablesbar. Die rückwärtig gelegenen Bauerngärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtanlage.
Am westlichen Rand der Gesamtanlage vor dem Richer Bach liegt eine fast vollständig erhaltene U-förmige Hofreite aus dem Anfang des 19. Jhs. mit einem traufständigen Bauernhaus. Sie prägt dominierend den Ortseingang des historischen Dorfes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |