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Nordwestlich von Hergershausen liegt die geschlossene Hofanlage der ehem. Mühle, deren Gründung ins 17. Jh. zurückreicht. Sie wurde südlich der Gersprenz, von der ein Mühlgraben abgezweigt wurde, angelegt. Die Gebäude stammen aus dem 18., 19. und dem 1. Drittel des 20. Jhs. Die technischen Anlagen sind noch zum großen Teil erhalten. Die wirtschaftliche Bedeutung für das Gersprenztal lässt sich an der geschlossenen Anlage gut ablesen.
Der hintere Teil des langgestreckten Wohngebäudes zeigt ein ungestörtes Fachwerk des 18. Jhs. mit sehr starken Hölzern, geschosshohen Streben und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern. Im Türsturz datiert 1765. Seine baukünstlerische Qualität ist besonders hervorzuheben.
Die Mühle ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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