Blick in die Hauptstraße nach Westen
Blick in die Hauptstraße nach Osten
Blick in die Hintergasse
zwei Fachwerkhäuser in der Hauptstraße mit Klinkergiebelwänden aus dem späten 19. Jh.
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
Langstadt
  • Gesamtanlage Langstadt
Gesamtanlage

Albergstraße 3, 2-8

Bürgermeisterstraße 2-10

Fischergasse 2

Friedhofstraße 1

Große Pfarrgasse 1-11, 2

Hauptstraße 3-43, 2-40a

Hintergasse 1-13, 2-26

Kleestädter Straße 31, 33

Kleine Pfarrgasse 3, 2-4

Obere Haaggasse 1-7

Schiemesgasse 1, 2

Untere Haaggasse 2

Der größte Teil des ehemals befestigten ovalen Ortsteiles gehört zur historischen Gesamtanlage, die von den bogenförmigen Gassen (Hintergasse im Norden und Haaggasse im Süden) begrenzt wird. Im Osten prägend ist die breite Hauptstraße mit der giebelständigen Anordnung von Bauernhäusern, die sich mit treppenartigen Parzellen dem Straßenverlauf anpassen. An die Häuser schließen sich im hinteren Bereich die schmalen langgezogenen Hofreiten mit der quergestellten großen Scheune als Abschluss an. Fachwerk des 18. und 19. Jhs. dominiert. Einige wenige Giebelfassaden sind um die Jahrhundertwende durch massive Klinkerfassaden ersetzt worden. Die Dachlandschaft ist geprägt durch rote Satteldächer, ab und zu tauchen Krüppelwalmdächer auf. Ein um 1800 errichteter Fachwerkbau in der Friedhofstraße 1 diente bis zu dessen Verwüstung beim Novemberpogrom 1938 als Synagoge. Am an ihrer Stelle erbauten Wohnhaus ist eine Gedenktafel angebracht.

Der Bachlauf des Länderbachs durchzieht die Gesamtanlage und prägt die Hauptstraße mit der Gestaltung aus der Zeit der Dorferneuerung 1986 bis 1992.

Das Erscheinungsbild des historischen Ensembles wird entscheidend durch das zum großen Teil noch erhaltene Straßenpflaster geprägt. Der Wert der Gesamtanlage liegt in ihrer Bedeutung für die Siedlungsgeschichte.    


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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