Zuckerstraße 9-13 und Löwengasse 4, Blick vom Marktplatz
Eulengasse 12-18, Blick von Süden
Eulengasse 14-18, Blick von Norden
Eulengasse 10-20 und 13-19, Blick von Süden
Steinstraße/ Ecke Klosterstraße, Blick von Süden
Westliche Häuser der Steinstraße von Norden
Löwengasse 6-4 und 3, Blick von Süden
Rheingaustraße 8-12, Blick von Osten
Blick in einen Innenhof
Rheingaustraße 10 und 12, Blick von Westen
Historisches Aquarell Steinstraße 14
Zuckerstraße/ Ecke Löwengasse, Blick von Nordosten
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Gesamtanlage Historische Altstadt
Gesamtanlage

Badgasse 3-17, 4-26

Eulengasse 1-19, 8-22

Gundermannstraße 1-15, 8-20

Hutmachergasse 3-17, 6-14

Jungfernstieg 3-5, 4

Kirschengasse 3-5, 4-6

Klosterstraße 13-15, 2-26

Leisbühl 1-9, 4-8

Löwengasse 3-11, 4-12

Markt 2-6, 12-14, 7-15, 22, 23

Minnefeld 1-9

Mühlgasse 3, 4-8

Pfarrgasse 3-19, 6, 14-18

Rheingaustraße 3-25, 4-28

Schlossgasse 5-9, 4-6

Schlossergasse 1-9, 2-14

Steinstraße 1-3, 11-33, 53-59, 6, 10-42

Weißturmstraße 1-19, 2-26

Zentturmstraße 3-17, 16-20

Zuckerstraße 1-37, 43-47, 2-28

Dieburg besitzt eine große, heterogen zusammengesetzte Baustruktur, an deren Erhaltung sowohl aus künstlerischen als auch aus geschichtlichen Gründen ein hohes Interesse besteht. Die historische Stadtstruktur, die sich auch bis in das frühe 20. Jahrhundert noch durch qualitätvolle Bauten auszeichnet, lässt sich bis heute am Stadtgrundriss ablesen. (vgl. historischer Plan von 1811) Der Bereich der mittelalterlichen Stadt, der ehemalige Burgbereich, die vorstädtischen Erweiterungen Steinweg, Spitalstraße und Marienstraße und der größte Teil des ehemaligen barocken Schlossgartens ist hier noch gut erkennbar, im stadträumlichen Gefüge erlebbar und wird in separaten Gesamtanlagen genauer beschrieben. Gliederungselemente sind hierbei insbesondere die Gersprenz und die davon abzweigenden Stadtgräben, der Herrngraben im Osten und der Leergraben im Westen, die die verschiedenen Stadtbereiche voneinander trennen. An der Erhaltung dieser Wasserflächen und den angrenzenden Grünflächen als stadträumliche Freiräume besteht aus stadtbaugeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Im hinteren Bereich der Eulengasse ist noch eine Reihe kleiner traufständiger Ackerbürgerhäuser erhalten, die in ihrer Baustruktur Reste der ehemaligen mittelalterlichen Altstadtbebauung darstellen. Trotz einiger Veränderungen an den Fassaden vermitteln die teilweise aus dem 16. Jh. stammenden Häuser einen guten Eindruck der mittelalterlichen Altstadtbebauung, deren Erhaltung aus geschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt.

Der Häuserblock, der durch die Eulengasse im Westen, die Klosterstraße im Süden und die Steinstraße im Osten begrenzt wird sowie die gegenüberliegende Häuserzeile an der Steinstraße bilden einen weiteren historischen Bereich der Altstadt, der aus zweierlei Gründen erhaltenswert ist. Zum einen ragt die baukünstlerische Qualität einiger kleiner Stadthäuser aus der Fülle der übrigen deutlich heraus, insbesondere an der Klosterstraße und der Steinstraße. Zum anderen ist der Bereich als ehemaliger Frankensteiner Hof und späterer Wirtschaftshof Der von Fechenbach eng mit der Ortsgeschichte Dieburgs verbunden.

Im südlichen Bereich der Altstadt, deren nördliche Grenze die alte Durchgangsstraße (Zuckerstraße) ist, konnten zwei Bereiche mit ihrer historischen Baustruktur, ihrem Erscheinungsbild und ihrer Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben. Die kleinteilige Parzellenstruktur mit den kleinen, meist giebelständigen und sehr unregelmäßigen Stadthäusern des 17. und 18. Jhs. ist charakteristisch für den ersten Bereich. Während an der Zuckerstraße einige repräsentative größere Bauten stehen, ist in den Seitengassen die kleinteilige Bebauung der wohl sozial niedriger stehenden Bevölkerungsschicht zu finden.

Als zweiter Bereich konnten sich an der Rheingaustraße zwei große Hofanlagen mit langgestreckten, giebelständigen Fachwerkbauten und großen Hoftoren des 18. und 19. Jhs. erhalten. Sie prägen an dieser Stelle entscheidend das Stadtbild und gehören zu den wenigen Ackerbürgerhöfen Dieburgs. Aus siedlungsgeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen soll dieser Bereich erhalten werden.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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