Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Albinistraße 23, An der Brückenmühle 2-6, Schloßgasse 4-18, 9-15
Zwischen Gersprenz und Leergraben liegt der ehemalige Burgbereich. Wenngleich mit dem Abriss des Ost- und Nordflügels und durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes die Burg als quadratische Hofanlage zerstört wurde, lässt sich durch die noch gut erhaltene Graben- und Wallanlage im Osten und Norden und die daran anschließenden Freiflächen der Charakter der ehemaligen Wasserburg im sumpfigen Gelände der Gersprenzverästelung gut erkennen. Zwei Verbindungsmauern zu der mittelalterlichen Stadtbefestigung sind in großen Teilen noch erhalten. Diese strukturellen Merkmale der Anlage gilt es aus geschichtlichen Gründen zu erhalten und hervorzuheben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |