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Am Wall 2
Steinweg 1-31, 2-8, 12-16, 22-44
Von den ehemaligen drei historischen Vorstädten Dieburgs ist der Steinweg in seiner baulichen Struktur am besten erhalten geblieben. Die bandartige Siedlung mit schmalen Hofreiten besitzt nach beiden Seiten noch genügend Freifläche (Obstgärten), um sich deutlich als eigenständige historische Siedlungsstruktur von den übrigen abzugrenzen. Im Straßenzug ist eine Reihe teils giebel-, teils traufständiger Fachwerkbauten des 17. und 18. Jhs. vorhanden, die bei entsprechender Pflege ein aus der übrigen Bebauung herausragendes historisches Stadtbild geben. Zur Stadt schließt sich die Stadtmühle, eine langgezogene Mühlenanlage des 19. Jhs., an, umflossen von der Gersprenz. Aus siedlungsgeschichtlichen Gründen liegt die Erhaltung und Pflege dieser Vorstadt im öffentlichen Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |