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Der über 2 m hohe, aus einem unbehauenen Quarzitblock bestehende Gluckenstein ist Grenzzeichen zwischen den Gemarkungen Homburg und Kirdorf. Der Stein, ehemals auch "Scherer" genannt (1536), markierte zusammen mit dem weiter südlich gestandenen "Scheider" (1587) den Grenzverlauf am Hubweg/Gluckensteinweg, dem parallel zur Zwerchlandwehr geführten Hohemark-Erschließungsweg. Der Bannstein zählt zu den ältesten bekannten Hoheitszeichen in Hessen. Kulturdenkmal aus landes- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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