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Ecklagiges, mit der Traufseite zur Grabengasse stehendes, kleinvolumiges und verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Über Sockel zweigeschossig errichteter, giebelseitig erschlossener Bau mit traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. An der exponierten Giebelseite auf Konsolen liegende Abtropfkanten. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |