Hauptstraße 69-73
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Kirchstraße nach Norden
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
Gesamtanlage Historischer Ortskern (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Münster
Altheim
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Babenhäuser Straße 1-7, 2-16

Hauptstraße 1-77, 2- 58

Kirchstraße 1-27, 2-8, 12-36

Kreuzstraße 1-5, 2-10, 20

Raiffeisenstraße 1-5, 2-4, 20-24

Richer Straße 1

Untergasse 1-3

Vom historischen Ortskern, der aus schmalen Hofreiten an der Hauptstraße und an der spitzwinklig einmündenden Kirchstraße gebildet wird, ist die bauliche Struktur fast noch vollständig erhalten. Die Gesamtanlage wird geprägt durch die vorwiegend giebelständigen Fachwerkhäuser, die zwischen Ein- und Zweigeschossigkeit variieren und neben Satteldächern Krüppelwalme und gebrochene Dachformen zeigen. Die Farben der Dachlandschaft wechseln zwischen rot und dunkelbraun. Im leicht geschwungenen Straßenverlauf entsteht durch Vor- und Rücksprünge sowie Schrägstellung der Baukörper ein lebendiges räumliches Ortsgefüge. Der historische Ortsrand im Nordwesten, der durch eine geschlossene Scheunenwand gebildet wird, an die sich die sumpfigen Wiesen des Richer Bachtals anschließen, hat durch die Umgehungsstraße eine Begrenzung gefunden, die seine Zersiedlung verhinderte.

Im Kreisgebiet bildet das geschlossene historische Ensemble von Altheim ein hervorragendes Beispiel für ein gut erhaltenes Straßendorf, dessen Denkmalwert in seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung zu sehen ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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