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Die historische Bebauung hat sich im Kern des Ortes bereichsweise unverändert erhalten. Die polygonalen Hofreiten an der Höchster Straße dokumentieren bautypologisch bedeutende Hofstrukturen des Odenwaldes, wie sie im 18. und 19. Jh. entstanden, so dass sie für die Erforschung ländlicher Bauten in Hessen von wissenschaftlicher Bedeutung sind. Die Kleinstbauernhöfe am Bergweg befinden sich jeweils in einer an die Topografie des Ortes angepassten Lage und bilden unregelmäßig, geschlossenen Hofstellen aus. Aus sozialgeschichtlichen und bauhistorischen Gründen als ländliche Wohn- und Arbeitsform des 18. und frühen 19. Jahrhunderts als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |