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Bergstraße
13-27, 20
Entlang der Bergstraße hat sich eine kleine, jedoch dichte Abfolge historischer Hofanlagen aus dem 18. Jahrhundert erhalten, die durch Wohnhausbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts ergänzt werden. Sie bilden auf eindrückliche Weise die Entwicklung in der landwirtschaftlichen Bebauung ab, die sich sowohl in komplett erhaltenen Hofanlagen mit Fachwerkwohnhäusern, Scheunen und Wirtschaftsgebäuden widerspiegelt, als auch in den einen gewissen Wohlstand zum Ausdruck bringenden Fassaden der späteren Bauzeiten. Der Straßenzug steht im eingezeichneten Umfang aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage unter Schutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |