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Darmstädter Straße 23-35, 30-38, 43
Schulzengasse 2-4
Die Darmstädter Straße als heutige Hauptdurchgangsstraße ist in ihrem mittleren Teil noch durch eine weitgehend intakte Abfolge historischer Gebäude und Hofanlagen geprägt, die die Entwicklung des Ortes insbesondere im 19. Jh. widerspiegeln. Sie besteht im Bereich des zentral gelegenen, vom Straßenlauf zurück gesetzten ehemaligen Schulgebäudes bis zur östlich abgehenden Schulzengasse, auf der gegenüber liegenden Straßenseite wird sie von der nach Süden abzweigenden Sandgasse begrenzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |