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Der historische Ortskern zeigt eine dichte Anordnung von giebelständigen, zweigeschossigen, teilweise verputzten oder verschindelten Fachwerkhäusern, die sich insbesondere in der Schulstraße erhalten hat. Die eigentümliche treppenförmige Versetzung giebelständiger Häuser, teils mit Krüppelwalmdächern, erzielt einen reizvollen historischen Straßenraum, den es aus siedlungsgeschichtlichen Gründen zu erhalten gilt. An die Wohnhäuser schließen sich im rückwärtigen Bereich auf teilweise schmalen, meist lang gestreckten Grundstücken kleinere Wirtschaftsgebäude und Scheunen an. In der Nähe der Kirche haben sich mehrere kleine, unregelmäßig angeordnete Hofanlagen erhalten, die die Vielfalt historischer Hoftypen und Bauweisen im Laufe der Jahrhunderte widerspiegeln. Die Bebauung im abgegrenzten Bereich ist aufgrund ihrer Vielfalt und ihres Baualters aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |