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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Eppertshausen
  • Babenhäuser Straße 8
  • Babenhäuser Straße 10
Flur: 2
Flurstück: 358/3

Die große Hofanlage, in der sich ein seit mehreren Generationen betriebener aus einer Brauerei entstandener Getränkehandel, zeitweise auch eine Gaststätte befindet, liegt in straßenräumlich prägender Position an der hier abknickenden Babenhäuser Straße, gegenüber der Einmündung der Brückenstraße, die bis zur Neuanlage der Dieburger Straße im frühen 19. Jh den südlichen Ortszugang darstellte. Das Anwesen besteht aus einem giebelständig zur Straße positionierten Wohnhaus mit sehr hohem Giebel. Das im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude weist unter seinem Verputz ein weitgehend unverändert erhaltenes Dachwerk mit Zierfachwerk im Giebel auf. Den Hof zur Straße hin abschließend schließt sich ein im 19. Jahrhundert angefügter traufständiger Bau an, der die Einfahrt überbaut und im Obergeschoss einen Saal mit überkommener Raumausstattung enthält. Das Wohngebäude sowie die beiden dem Straßenverlauf folgend anschließenden Gebäudeteile sind aufgrund ihrer hohen ortsgeschichtlichen und bauhistorischen Bedeutung, insbesondere des Wohnhauses, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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