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Rheingaustraße 35-47, 34-38, 42-60
An der wichtigen von Südwesten kommenden Zufahrtstraße, die in den 1830er Jahren als Teil des modernen, überregionalen Straßennetzes der Provinz Starkenburg angelegt wurde, hat sich eine Bauabfolge von kleinbürgerlichen Wohngebäuden aus dem ausgehenden 19. Jh. erhalten, die durch ihre geschlossene Bauweise auffällt. Traufständig zur Straße orientierte Gebäude, meist eingeschossig mit Dachaufbauten, reihen sich aneinander, indem auch die Tordurchfahrten überbaut wurden. Insbesondere die Torfahrten stellen eine Besonderheit dar, da sie auf die noch landwirtschaftliche Nutzung der rückwärtigen Grundstücke schließen lassen. Die nur von geringen Eingriffen unterbrochenen Bauzeilen stehen aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage unter Schutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |