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Die kleine Gebäudegruppe setzt sich aus zwei großen landwirtschaftlichen Hofanlagen in leicht erhöhter Position und drei auf gegenüber liegender Straßenseite befindlichen Höfen zusammen. Die geschlossene Anordnung der Gebäude entlang der südwestlichen Bauzeile steht in baulichem Gegensatz zu den um große Höfe gruppierten barocken Fachwerkwohngebäuden, Scheunen und Wirtschaftsgebäude. Als direkte Gegenüberstellung der bäuerlichen Lebens- und Arbeitsweisen in unterschiedlichen Jahrhunderten ist die genannte Gebäudegruppe aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |