Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gegenüber der südöstlichen, relativ geschlossenen Bebauung der Ernst-Ludwig-Straße findet sich auf großzügigen Parzellen eine lockere Bebauung mit villenartig gestalteten Wohnhäusern. Sie wurden im frühen 20. Jahrhundert in weitgehend traditionellen, jedoch sehr unterschiedlichen Formen errichtet. So findet sich neben einem zweigeschossigen Gebäude mit Walmdach ein schmales, hoch aufragendes L-förmiges Gebäude mit Satteldach und sandsteingefassten Fenstern, im weiteren Straßenverlauf ein breit gelagertes Wohngebäude mit Mansarddach. Die städtebauliche Erweiterung der Gemeinde in nördlicher Richtung spiegelt die Entwicklung zur städtischen Wohnsiedlung in direkter Nähe zu Darmstadt. Insbesondere aufgrund der Vielfältigkeit der Bauformen und der städtisch geprägten Architektursprache ist der genannte Abschnitt der Straße aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |