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Die breite Ortsdurchgangsstraße zeigt in ihrem mittleren Abschnitt eine noch geschlossene Bebauung aus dem späten 18. und 19. Jahrhundert. Es finden sich sowohl giebelständige zweigeschossige Fachwerkwohngebäude barocken Ursprungs, die Teil von bäuerlichen Hofanlagen sind, als auch traufseitig errichtete Bauten des frühen 19. Jahrhunderts. Auch die massiv errichteten, differenzierter gestalteten Wohngebäude des ausgehenden 19. Jahrhunderts sind als Zeichen des funktionalen Wandels im Straßenbild prägend. So entstand als Spiegel der dörflichen Entwicklung, ein historisches Ortsbild, das aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |