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Parallel zur Hauptstraße verläuft die ältere Nordhäuser Straße, die in ihrer Bebauung eine ähnliche Struktur aufweist wie die Hauptstraße, doch durch die geringere Straßenbreite und die kleineren Grundstücksparzellen einen dichteren, gedrängteren Gesamteindruck hinterlässt. Neben ein- und zweigeschossigen Fachwerkbauten finden sich zweigeschossige Gebäude des 19. Jahrhunderts, die traufseitig ausgerichtet sind und eine Hofeinfahrt überbauen. Beginnend im historischen Ortskern mit dem alten Schulhaus, dem Hof Palmy und dem neuen Pfarrhaus und weiteren, der gleichen Bauzeit zuzuordnenden Bauten wird die Bebauung nach Westen hin jünger und wandelt sich zu der offeneren, massiven Bauweise des frühen 20. Jahrhunderts. Da sich hier die Entwicklung des Ortes noch deutlich ablesen lässt, ist der benannte Bereich aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |