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Die im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnhofs im ausgehenden 19. Jh. entstandene Siedlungserweiterung gruppiert sich bis heute beidseitig einer großen landwirtschaftlichen Hofanlage aus der gleichen Bauzeit. Die Wohngebäude präsentieren sich in ähnlicher Gestaltung als freistehende eingeschossige, traufseitig zur Straße ausgerichtete Ziegelbauten, die teilweise ein mittig angeordnetes Zwerchhaus aufweisen. Die gestalterische Vielfalt reicht von Ziegelbauten mit Sandsteinapplikationen über Putzbauten mit Sandsteinfensterlaibungen bis hin zu einem Fachwerkbau mit Schopfwalm an Haupt- und Gaubendach. Die einheitlich strukturierte und konzipierte, jedoch individuell ausgestaltete Siedlung ist aus orts- und bauhistorischer Sicht von Bedeutung und ist somit als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |