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Das 1625 errichtete Rathaus, an dessen Standort sich auch ein Vorgängerbau befand, wurde 1944 durch einen Luftangriff zerstört. Erhalten hat sich eine etwa 2 Meter hohe Bruchsteinwand aus lagenhaft verarbeitetem Mischmauerwerk, das heute die Begrenzung des Grundstücks Nr. 14 bildet und deren Mauerkrone von modernen Ziegeldachsteinen geschützt wird. Zwischen zwei schwach hervortretenden Wandlisenen befindet sich eine Sandsteintafel aus der Bauzeit des Renaissancegebäudes, die Angaben zu Baujahr, Erbauern und dem damaligen Schultheißen Cunrad Weis enthält. Als stadt- und bauhistorisch bedeutendes Dokument ist das Wandstück einschließlich der mit ihr fest verbundenen Sandsteintafel als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |