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Wohl im frühen 18. Jahrhundert exponiert auf einem Eckgrundstück errichtetes, über den Hofraum erschlossenes Fachwerkwohnhaus. Über Ausgleichsockel stehendes, verputztes Gebäude mit dreiseitigem Geschossüberstand, verschiefertem Giebelfeld und Satteldach. Mehrheitlich zweckdienliche, an der Giebelseite jedoch streng axiale Fensteranordnung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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