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Nebengebäude bzw. Gesindehaus der ehemaligen Villa Geldmacher/Merton. Das Gebäude ahmt im Kleinformat ein in Form- und Materialreichtum malerisch angelegtes Landhaus nach. Über Sockel stehender Backsteinbau mit einer zwischen Innen und Außen vermittelnden Eckveranda, Erker und lebhafter, mit Firstknäufen besetzter Dachlandschaft. In den Giebelbereichen jeweils Scheinfachwerk mit reicher Schnitzerei und "Schweizerdächer". Hervorragendes Beispiel eines aus der deutschen Romantik geborenen Staffagebaus. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |