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Wegekreuz bestehend aus buntsandsteinernem Sockel und Kreuz sowie dem vergoldeten Corpus Christi. Das Wegekreuz wurde 1874 als Ersatz eines vorangegangenen, an der Hauptstraße/Ecke Herrenackerstraße als eine Stiftung der Mitglieder des Rosenkranzvereins zu Kirdorf gestandenen, aufgestellt. Das nach 1945 erhöhte Verkehrsaufkommen verlangte nach Versetzung aus dem Dorfkern. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |