Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nach Ankauf des Englischen Gartens 1919 durch Prinz Adalbert von Preußen um 1920 errichtete, großvolumige Villa in der Art des zurückhaltend barockisierenden Jugendstils. Der symmetrisch angelegte, kubische Körper des über quadratischem Grundriss stehenden Baus wird in seiner strengen Auffassung gelockert durch ovale Formen, die, aus der Räumlichkeit des Innern wirkend, am Äußern konkave wie auch konvexe Versprünge bilden. Großzügige Außengliederung der Wände durch geschossübergreifende Lisenen bzw. gebündelte Eckauflagen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |