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Das mehrgliedrige Erscheinungsbild dieses Gebäudes ist bedingt durch das Zusammenlegen zweier im Winkel zueinander stehender Fachwerkwohnhäuser und Teilen der Nebengebäude von Hofreiten aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der Baukomplex, dessen Fachwerksubstanz auch unter Verwendung von alten, aus einem Wehrheimer Abbruch stammenden Eichenbalken restauriert wurde, nimmt durch seine Ecklage eine städtebaulich interessante Position innerhalb dieses Altstadtbereichs ein. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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