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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Bereits als Teil der Gesamtanlage I Altstadt und Teilbereich Neustadt von Bad Homburg eingestuftes Wohnhaus. Aufgrund einer bauhistorischen Untersuchung hat sich gezeigt, dass das Gebäude bereits im Jahr 1685 errichtet wurde und somit eines der ersten Häuser der neu entstehenden Homburger Neustadt war.
Traufständig in Fachwerkbauweise errichtet, heute jedoch vollständig verputzt und mit einem Walmdach versehen. Im Erdgeschoss Ladeneinbau, die regelmäßige Befensterung im straßenseitigen Obergeschoss wohl aus dem 19. Jh. Aus dieser Zeit wohl auch der Zahnschnittfries des Traufgesimses.
Trotz Veränderungen im Erdgeschoss ist die übrige Bausubstanz im Wesentlichen original. Damit handelt es sich um eines der wenigen erhaltenen Häuser aus der frühen Phase der Homburger Stadterweiterung und ist von besonderer geschichtlicher Relevanz. Darüber hinaus ist es auch im Vergleich mit anderen nassauischen Residenzstädten wichtiges Zeugnis für den absolutistischen Städtebau der Barockzeit und daher auch von baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |