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Zweigeschossiger Massivbau erbaut 1866 und 1903 erneuert, heute verputzt. Steiles, geschweiftes Satteldach mit weit auskrangenden Aufschieblingen. Der Schaugiebel bis heute von zwei breiten Ecklisenen sowie zwei im Giebeldreieck mündenden Lisenen und dazwischen liegenden, damals rundbogigen, heute eckigen Fenstern gegliedert. Im Gewölbekeller befand sich die Mikwe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |