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Teil der Gesamtanlage:
Höhestraße
1862 errichtetes Wohnhaus mit seitlichem Balkonanbau und Garage von 1984. Zweigeschossiges, das Eckgrundstück zur Gymnasiumstraße einnehmendes und auf diese straßenräumliche Situation architektonisch antwortendes Gebäude. Hell verputzter Bau mit konsolgestützter Traufe und einem von rustizierten Quadern unterfangenem, ecklagigen Wohnerker, einem an die Seite gerückten und von zweiseitigem Erker überfangenem Eingang. Reiche Fassadengestaltung mit in historisierenden Formen variierenden Öffnungen und qualitätvoll gearbeiteten, auch gliedernden Buntsandsteinelementen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |