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Kleine Hofreite bestehend aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkwohnhaus und anschließender Scheune. Die Giebelwand verputzt und im Erdgeschoss nach früherem Ladeneinbau massiv erneuert. An der südlichen Traufseite freiliegendes Fachwerk. Steiles Satteldach mit Aufschiebling und Biberschwanzziegeldeckung. Proportionen und Fachwerkkonstruktion mit Mannfiguren weisen auf eine Entstehungszeit im frühen 18. Jahrhundert hin. Grundstückseinfriedung mit Mauer, Sandsteinpfosten und Holztoren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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