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Ein gutes Bild des ursprünglich bäuerlich geprägten Dorfes gibt die Gesamtanlage Alter Ortskern zwischen Maindamm und Strackgasse. Keimzelle der Besiedlung war ein merowingischer Königshof, der nördlich der Pankratiuskirche lag und dessen letzte Reste erst 1964 abgerissen wurden, um einer Wohnanlage Platz zu machen. 790 wird das Dorf beim Königshof erstmals urkundlich erwähnt. Die ältesten erhaltenen Bauten datieren erst aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, da Bürgel im Dreißigjährigen Krieg stark zerstört worden war und 1638 nur noch 85 Einwohner zählte. Eines der ältesten Häuser ist das Fachwerkhaus Schifferstraße 6, das dendrochronologisch nachweisbar im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts erbaut wurde und mit seinem schönen Schmuckfachwerk als Einzelkulturdenkmal ausgewiesen ist. Auch bei weiteren Fachwerkhäusern der Schifferstraße, deren Konstruktion unter Verputz oder Verkleidung verborgen bleibt, ist Fachwerk des 17. Jahrhunderts zu vermuten. Gleiches gilt für Bürgerstraße und Niedergasse, wo neben den Bauten des 18. Jahrhunderts noch weitere des 17. Jahrhunderts zu erwarten sind. In der Sternstraße dominieren giebel- und traufständige Wohnbauten des 18. Jahrhunderts. Im verwinkelten Engelsgäßchen haben sich kleine Hofreiten vornehmlich aus der Zeit des 19. Jahrhunderts erhalten. Entlang der Strackgasse bestehen die ehemaligen Hofreiten des 18. Jahrhunderts neben ersten Backsteinbauten der Zeit um 1900 mit städtischer Prägung, die von den örtlichen Bauunternehmen bzw. Architekten wie beispielsweise Winter oder Benning errichtet wurden.
Für alle Fachwerkbauten der Gesamtanlage gilt, dass sie häufig verputzt oder teilweise kunstvoll verschiefert sind und die Erdgeschosse oftmals massiv erneuert wurden. Daneben finden sich einige Bauten der Zeit um 1900, häufig mit Backsteinfassaden, und zahlreiche Neubauten, die sich teilweise gut in das historische Ortsbild einfügen, teilweise aber durch ihre Unmaßstäblichkeit störend wirken. Der engräumige Eindruck der schmalen Gassen des Ortskernes ist heute größtenteils noch erlebbar und wichtig für den guten Gesamteindruck.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |