Rumpenheimer Straße 56 und 58
Seestraße 6–12
Seestraße 2
Seestraße 6, Fassade, Plan von Bossert & Brunn, 1908
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
Bürgel
  • Rumpenheimer Straße - Seestraße
Gesamtanlage

Stadterweiterung der Zeit nach 1900 in aufgelockerter Bebauung entlang der Landstraße nach Rumpenheim. Zu den frühes-ten erhaltenen Bauten zählen die Wohnhäuser Rumpenheimer Straße 40 und Seestraße 1, beide 1900 vom Architekten J. Benning entworfen, und Rumpenheimer Straße 42, entstanden 1902 durch das Baugeschäft Winter. Die Bauten mit relativ schlichten Putzfassaden und historisierenden Sandsteingewänden in teilweise aufwändiger Gestaltung. Zwerchhäuser und Gauben akzentuieren die ausgebauten Dachgeschosse. Im Stil der heimatlichen Bauweise entstanden 1907 das zweigeschossige Wohnhaus Rumpenheimer Straße 34 und das eingeschossige Wohnhaus mit hohem Mansarddach Rumpenheimer Straße 44, dessen Fassade heute von einem 1952 entstandenen, eingeschossigen Anbau dominiert wird. Beide Häuser wurden von der Architektengemeinschaft Bossert und Brunn entworfen. Ebenfalls 1907 datieren die von J. Benning entworfenen Bauten Rumpenheimer Straße 56 und Arendsstraße 59. Das dazwischen liegende Eckgebäude Rumpenheimer Straße 58 wurde gleichfalls von Benning gestaltet, jedoch erst 1910/11 realisiert. Einige baukünstlerisch wertvolle und städtebaulich markante Bauten, wie beispielsweise das voluminöse Wohnhaus Rumpenheimer Straße 46 von Philipp Forster aus dem Jahre 1909, sind als Einzelkulturdenkmäler ausgewiesen.

Die Seestraße wurde 1907 projektiert und ab 1908 bebaut. Aus diesem Jahr datieren die Wohnbauten Seestraße 2 bis 10, die von den Architekten Bossert und Brunn entworfen und vom Bauunternehmen Winter ausgeführt wurden. Es sind zweigeschossige Putzbauten im Heimatstil, die durch hoch aufragende Dächer und variantenreiche Dachaufbauten auffallen. Die bescheidener gestalteten Bauten Seestraße 12 und Arendsstraße 39 wurden 1910 von Benning ausgeführt.

Obwohl durch Neubauten gestört, zeigt die Gesamtanlage noch immer deutlich eine städtebauliche Erweiterung in aufgelockerter Bauweise von hohem baukünstlerischem Anspruch. Die qualitätvolle Architektur dieser Bauten ohne überladene Dekorationen lebt von der Gestaltung der zugehörigen Baudetails, wie beispielsweise unterteilte Holzfenster, Klappläden etc.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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