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Kleinwohnungsanlage "Klosterhof-Siedlung" nach einem Entwurf des Architekten Peter Petermann von 1938, die der Siedlung am Odenwaldring in Offenbach vergleichbar ist (siehe Gesamtanlage Siedlung Sprendlinger Landstraße). Hier sind es acht Gebäude, die sich in einer dreiseitigen Anlage auf einem ca. 3000 qm großen Grundstück gruppieren. Die Kleinwohnungsbaugenossenschaft Odenwaldring e.G.m.b.H. errichtete "40 Stück Volkswohnungen", d.h. je Haus fünf Zweizimmerwohnungen von 32 bis 51 qm Größe. Für die damalige Zeit moderne Ausstattung mit Gas, Wasser und elektrischem Licht.
Entlang der Rumpenheimer und der Stiftstraße wurden die Gebäudeabstände mit Mauern bzw. mit sandsteingefassten Rundbögen geschlossen. Die zweigeschossigen Gebäude haben teilweise eingeschossige Erkervorbauten zur Straße hin, das ausgebaute Dachgeschoss wird durch Zwerchhäuser und Gauben erweitert und belichtet. Die verputzten Bauten wurden mit einfachen Zutaten wie rustizierte Sandsteinsockel und Holzklappläden der heimatlichen Bauweise angenähert. Der großzügige Innenhof bot Bleich- und Trockenplätze, aber auch Platz für Erholung und Spiel. Daher wurden die Obergeschosswohnungen zum Innenhof hin mit Balkonen versehen, deren Holzkonstruktion in jüngster Zeit teilweise durch Stahlbalkone erneuert wurde.
Ebenso wie bei der Odenwaldring-Siedlung wurde auch hier eine Skulptur aus dem Nachlass des Bildhauers Paul Seiler angebracht. In der südwestlichen Innenhofecke steht an der Wand die Kalksteinskulptur eines Mädchens mit Tambourin.
Auch diese Siedlung ist wichtiges und gut erhaltenes Zeugnis des nationalsozialistischen Wohnungsbauwesens und der damit verbundenen politischen Gesinnung. Die kleinen, aber modernen und vor allem preisgünstigen Wohnungen wurden von den ärmeren Bevölkerungsschichten gerne angenommen. Der "Licht und Luft-Charakter" der Anlage hob sich deutlich von vielen damaligen dunklen und beengten Wohnsituationen im Altbau ab. Dieser aus der Gartenstadtbewegung stammende fortschrittliche Gedanke wurde von den Nationalsozialisten übernommen und für die eigenen Zwecke missbraucht. Beispielsweise sollten die Bewohner der Siedlung durch den positiven Einfluss auf ihre körperliche und seelische Gesundheit, aber auch durch die Gestaltung im Heimatstil, zu fleißigen und rechtschaffenen Menschen nach den Vorgaben des Nationalsozialismus erzogen werden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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