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Mit dem starken Anwachsen der Bevölkerung wuchs auch der Anteil der Protestanten im katholischen Bürgel. Der Wunsch nach einer eigenen Kirche konnte durch zahlreiche private Schenkungen und durch Zuwendungen seitens der Gustav-Adolf-Stiftung realisiert werden. Der Architekt Ludwig Hofmann aus Herborn wurde mit den Entwürfen beauftragt. Die Grundsteinlegung war am 25. Mai 1902, die Einweihung der neugotischen Kirche fand am 4. Oktober 1903 statt. Zum Zeitpunkt der Einweihung zählte die evangelische Gemeinde in Bürgel etwa 1700 Mitglieder. Die Kirche bot Platz für 500 Besucher. Nach schweren Kriegsbeschädigungen 1944 Wiederaufbau unter Leitung der Architekten Fritz Reichard und Ludwig Brunner in den Jahren 1946 bis 1949. Der steile Turmhelm wurde erst 1963 aufgesetzt. 1955 erhielt die Kirche eine neue Orgel, 1957 ein neues Geläut mit vier Glocken. Ein Gemeindezentrum mit Kindergarten wurde 1956 zwischen Kirche und Pfarrhaus (vgl. Von-Behring-Straße 95) erbaut.
Die Kirche zeigt im Grundriss eine zweischiffige Anlage mit kürzerem Seitenschiff, das durch den Turm abgeschlossen wird, bei einer Grundfläche von 22 x 23,5 m.
Verputzter Bau mit Sandsteingliederung. Am Glockenturm Eingang mit sandsteinverblendetem Portal und Dreieckgiebel. Spitzbogig geöffnet mit Dreiviertelsäule aus Basalt, Schaftring und Blattkapitellen. Holztür mit reich verzierten Beschlägen. Der Turm mit unregelmäßiger Kantenquaderung und großen Schallarkaden. Das Kirchenschiff unter Satteldach. An der Westfassade drei spitzbogige Fenster mit Blendbogen in Sandstein, darüber großes Rundfenster. An der Nordwand halbrunder Treppenturm und zwei große Spitzbogenfenster mit verkröpftem Gesims. Kleiner, rechteckig geschlossener Chor mit Maßwerkfenster.
Im Inneren schlichtes Kirchenschiff mit Tonnengewölbe und südlicher Empore mit Sandsteinarkade. Der eingezogene Chor wird von einem Kreuzrippengewölbe abgeschlossen. Im Westen Orgelempore.
Trotz der starken Kriegschäden Kulturdenkmal als Zeugnis der künstlerischen Leistung des Kirchenbaumeisters Ludwig Hofmann und zudem von dominanter städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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