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Nach dem Gebäude Arnoldstraße 17 als zweiter Schulneubau 1887 errichtet. Kubischer Putzbau mit Kanteneinfassung in Backstein und profilierten Gewänden und Gesimsen in Sandstein. Strenger klassizistischer Bau als wichtiger Bestandteil des Schulkomplexes Arnold-, Lehr- und Stiftstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |