Postgebäude, Aliceplatz 10
Postgebäude, Aliceplatz 10, Ansicht der Fassade, Plan der Kaiserlichen Ober-Post-Direction Darmstadt 1883
Aliceplatz 10, Hauptportal
Postgebäude, historische Postkarte, Stadtarchiv Offenbach, rechts der nicht erhaltene Anbau von 1902
Aliceplatz 10, Seitenportal
Aliceplatz, historische Postkarte, Stadtarchiv Offenbach
Postgebäude, Aliceplatz 10, historisches Foto vor 1900
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Aliceplatz 10
Post
Flur: 1
Flurstück: 115/1

Bereits 1768 wurde das Gelände als "Neuer Markt" angelegt und als Paradeplatz genutzt. Anstelle des heutigen Postgebäudes bestanden ein Portierhaus und eine Remise. 1879 wurde der Platz in Aliceplatz, nach der Großherzogin Alice von Hessen (1843-1878), umbenannt. 1883 stellte die Kaiserliche Ober-Post-Direction Darmstadt einen Antrag auf den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes, das bereits 1884 fertig gestellt war und bezogen wurde. Das Gebäude war zunächst zweigeschossig im wilhelminisch-klassizistischen Stil erbaut. 1902 erfolgte die erste Erweiterung. Dieser südlich angrenzende Teil blieb nicht erhalten. Er wurde 1975 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein weiterer Ausbau 1925 mit der Errichtung des dritten Obergeschosses am Hauptgebäude in stilistisch angepassten Formen.

Das elfachsige Gebäude dominiert das Erscheinungsbild des ansonsten zumeist von Bauten der Nachkriegszeit umstandenen Aliceplatzes. Starker Kontrast zwischen den weiß verputzten Wandflächen und der reichen Gliederung in Sandstein. Die beiden Eckrisalite sowie der dreiachsige Mittelrisalit durch Rustikaquaderung hervorgehoben. Das die Datierung "1884" tragende Hauptportal von Säulen flankiert, die den Balkon des ersten Obergeschosses tragen. Die Fenster des Erdgeschosses segmentbogig, im ersten Obergeschoss rechteckig mit Dreieckgiebel ausgeführt. Im dritten, später aufgesetzten Obergeschoss einfache Rechteckfenster, darüber jeweils kleine Gauben im Walmdach. Am seitlichen Eingang originale Eichenholztür von 1884 mit aufwändigen Schnitzereien erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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