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Die beiden identischen Wohnhäuser gehörten zur rückseitig anschließenden Celluloid-Fingerhut- & Nadel-Fabrik Johannes Beck. Sie wurden 1875 durch den Bauunternehmer Casimir Hasenbach errichtet. Die dreigeschossigen Bauten sind ganz dem spätklassizistischen Stil verpflichtet. Leicht hervortretender Mittelrisalit mit Eckquaderung, Pfeilervorlagen mit ionischen Kapitellen an den Obergeschossen und ein flacher Dreieckgiebel über dem Kranzgesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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