Finanzamt, Bieberer Straße 59, Nebengebäude
Finanzamt, Bieberer Straße 59, Nebengebäude
Finanzamt, Bieberer Straße 59, Hauptgebäude
Finanzamt, Bieberer Straße 59, Nebengebäude
Finanzamt, Nebengebäude, Foto vor 1955, Stadtarchiv Offenbach
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Bieberer Straße 59
Finanzamt
Flur: 2
Flurstück: 162/4

Das Finanzamt befindet sich seit 1921 - mit Unterbrechung im Zweiten Weltkrieg - in der ehemaligen Infanteriekaserne. Offenbach war seit 1817 Garnisonsstadt und ab 1840 wurden an der Bieberer Straße Kasernen errichtet. Erhalten aus dieser ersten Bauphase blieben der viergeschossige Hauptbau und die zweigeschossigen Nebengebäude von 1842 an der Straße. 1899 wurde das Hauptgebäude um ein Stockwerk erhöht. Der langgestreckte, viergeschossige Bau mit Mittelrisalit und Seitenflügeln und die beiden Pavillonbauten sind typische Vertreter preußischer Militärarchitektur im Stil der Neorenaissance.

Im Gegensatz zu den strengen Architekturformen des Hauptbaus steht das westlich gelegene Nebengebäude mit vielfältig variierten historistischen Formen. Es besteht aus einem zweigeschossigen und einem eingeschossigen Baukörper. Beide verputzt über Sandsteinsockel und mit Sandsteingewänden verziert. Das höhere Gebäude schlichter mit Rundbogenfenstern, im Obergeschoss auch als gekuppelte Fenster ausgebildet. Rundbogiges gefastes Portal mit schöner Holztüre und Oberlicht. Der eingeschossige Bauteil wird durch einen Stufengiebel mit großem Thermenfenster dominiert.

Die Gebäude sind auch als Ort des "Blutigen Karfreitags" am 18.4.1919 von geschichtlicher Bedeutung, als es bei Protesten gegen die Reichsregierung zu Ausschreitungen mit 17 Toten und 26 Verletzten kam.

Die ursprüngliche Umfassungsmauer in Sandstein ist noch teilweise erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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