Bismarckstraße 63
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Bismarckstraße 63
Flur: 2
Flurstück: 133

Zweigeschossige, freistehende Villa in historistischen Formen. Ewas zurückgesetzt von der Straßenflucht mit Vorgarten gelegen. 1889 durch den Architekten Philipp Forster erbaut, 1903 rückwärtig erweitert. Das Wohnhaus ist verputzt und durch Sandsteinwerkstücke gegliedert. An der Straßenseite dominiert der Schmuckgiebel mit bekrönendem Wappenstein. Daneben sichtbar der Helm des seitlich gelegenen Treppenhausturms, der als Pyramidendach vereinfacht erhalten blieb, ursprünglich war er noch von einer Laterne überhöht. Sorgfältig gearbeitete Fenstergewände und Gesimse im spätklassizistischen Stil. Wichtig für die Gesamterscheinung auch die teilweise erhaltene Einfriedung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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