Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Doppelwohnhaus wurde 1896 von dem Bauunternehmen Gebrüder Beck errichtet. Beide Häuser zweigeschossig, verputzt mit Eckquaderungen und Sandsteinzierelementen und mit schiefergedeckten Mansarddächern versehen. Haus Nr. 75 wesentlich aufwändiger in der Gestaltung: leicht vorspringender Risalit, darüber Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel. Dort reich verziert mit Maßwerk und floralen Motiven. Im ersten Obergeschoss kleiner Erker in Kombination mit anschließendem Balkon, getragen von Greifenkonsolen und mit schön gestaltetem Brüstungsgitter. Repräsentativ gestalteter Eingang mit Baldachin und Säule, Füllungsgitter und skulpiertem Schlussstein. Aufwändig verzierte, originale Haustür erhalten. Von der Einfriedung die Mauer noch original.
Haus Nr. 77 ebenfalls mit Risalit, dort im Obergeschoss Dreieckerker, verziert mit Wappenkranz. Wie am Nachbarhaus auch hier sorgfältig gearbeitete Fenstergewände in Sandstein. Bei beiden
Häusern waren ursprünglich Steinlagen an Sockel und Erdgeschoss aufgemalt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |