Dreieichring 48-58
Dreieichring 50-52
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Dreieichring 48
  • Dreieichring 58
  • Dreieichring 56
  • Dreieichring 54
  • Dreieichring 52
  • Dreieichring 50
Flur: 6
Flurstück: 567/1, 567/2, 568/1, 568/2, 569/1, 570/2

Der Siedlungsbau zu sechs Reihenhäusern wurde 1912 von den Architekten Philipp Hufnagel und Alois Beck errichtet.

Zweigeschossige Bauweise zu je drei Achsen im Landhausstil, biberschwanzziegelgedeckte Walmdächer mit Zwerchhäusern und Dachgauben. Mit Ausnahme der Endhäuser, die seitliche Eingänge besitzen, sind jeweils zwei Reihenhäuser spiegelsymmetrisch gestaltet: jeweils ein Balkonerker in der mittleren Achse neben den zurückliegenden, nebeneinander gelegenen Hauseingängen; dort die einzigen Zierformen in Haustein. Ein schmales Gesims trennt die beiden Geschosse, im Obergeschoss achsiale Fensterreihung und die für das Erscheinungsbild wichtige Ausstattung mit Klappläden. Insgesamt guter Erhaltungszustand, bedauerlich die teilweise moderne Änderung der Fensterformate. Seltener Siedlungsbau dieser Zeit in Offenbach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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