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1906 als Direktor- und Dienerwohngebäude des benachbarten Gymnasiums (siehe Parkstraße 1) errichtet. Das zweigeschossige Haus enthielt im Erdgeschoss die Schuldienerwohnung und im Ober- und Dachgeschoss die Direktorenwohnung. Putzfassaden mit Hausteinfenstergewänden. Großes Zwerchhaus im Mansarddach mit Ochsenauge und neobarocken Verzierungen im Giebelfeld. An der Giebelseite kleiner Erker mit darüber liegendem Balkon. Die einfachen rechteckigen Fenstergewände waren ursprünglich mit Fensterläden ausgestattet, die den Landhausstil des Gebäudes wesentlich prägten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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