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Zweigeschossiges, verputztes Einfamilienhaus, 1925 erbaut durch den Architekten Heinz Collin. Im Erdgeschoss über Eck laufendes Fensterband als typisches Attribut der Architektur der Zwanziger Jahre. Im Obergeschoss Fenster mit Klappläden, insgesamt Sprossenfenster erhalten bzw. rekonstruiert. Biberschwanzziegelgedecktes Walmdach mit hohen Dachgauben, die mit rundbogigen Fenstern und geknickten Dächern original erhalten sind. Von der Einfriedung Mauer und Pfosten erhalten. Schönes und für Offenbach seltenes Beispiel eines baukünstlerisch wertvollen Wohnhauses der Zwanziger Jahre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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