MAN-Roland-Werk, Christian-Pleß-Straße/Senefelder Straße
MAN-Roland-Werk, Verwaltungsbau, Foto um 1952, Stadtarchiv Offenbach
Christian-Pleß-Straße 18
MAN-Roland-Werk, Chr.-Pleß-Straße
MAN-Roland-Werk, Senefelder Straße/Gustav-Adolf-Straße
MAN-Roland-Werk, Verwaltungsgebäude, Christian-Pleß-Straße 18
MAN-Roland-Werk, Gustav-Adolf-Straße
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Christian-Pleß-Straße 18
  • Christian-Pleß-Straße 28
  • Christian-Pleß-Straße 30
  • Christian-Pleß-Straße 36
  • Gustav-Adolf-Straße 35
  • Senefelderstraße 34
  • Senefelderstraße 40
Sachgesamtheit MAN-Roland-Werk
Flur: 21
Flurstück: 212/12, 212/13, 212/16

Bereits 1873 wurden hier die ersten Fabrikgebäude der zwei Jahre zuvor gegründeten Schnellpressenfabrik Faber & Schleicher errichtet. Das Werksgelände umfasst einen annähernd trapezförmigen Block zwischen Christian-Pleß-, Senefelder- und Gustav-Adolf-Straße. Lediglich entlang der Waldstraße wird der Block von einer Mietshausbebauung abgeschlossen. 1896 schied die Familie Faber als Teilhaber aus. 1911 erste Offset-Bogen-Rotationsmaschine mit der Bezeichnung "Roland". Im Zweiten Weltkrieg weitgehende Zerstörung der bestehenden Fabrikanlage. Teilweise erhalten die ehemalige Gießereihalle von 1899 in der Mitte der Anlage und das ehemalige Pförtnerhaus von 1907 an der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Ab 1947 wurde mit dem Wiederaufbau und mit der Errichtung von Neubauten begonnen. Als Architekt bestimmte seitdem Hans Schröder aus Offenbach die Gestaltung der Anlage. Als 1951 das Verwaltungsgebäude an der Christian-Pleß-Straße erbaut wurde, kam erstmals die hohe baukünstlerische Leistung des Architekten zum Ausdruck.

In den Jahren 1953 bis 1960 Neubau der zweigeschossigen Fabrikhallen entlang Christian-Pleß-, Senefelder- und Gustav-Adolf-Straße mit eingeschossigen Shedhallen an der Hofseite (mit Ausnahme des Gebäudes am südöstlichen Ende der Anlage). 1970 Erweiterung des Verwaltungsbaus. Ab 1979 Firmenname MAN Roland durch Zusammenschluss der Roland Offsetmaschinenfabrik Faber & Schleicher AG und dem Druckmaschinenbereich der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg AG (M.A.N.).

Das Verwaltungsgebäude ist ein dreigeschossiger plattenverkleideter Baukörper, der insbesondere durch die rhythmische Gestaltung der Fensterbänder und die Betonung des mittig gelegenen Eingangsbereichs und des Treppenhauses auffällt. In den Details, wie beispielsweise den gebogenen Glasscheiben im Eingangsbereich, dem Geländer und den Glasfenstern im Treppenhaus, als typisch für die 1950er Jahre anzusprechen. Auf der Hofseite ist die ursprüngliche Eingangssituation durch einen Anbau von 1970 beeinträchtigt.

Die 1953 bis 1960 entstandene Blockrandbebauung der Fabrikhallen ist zweigeschossig mit Sozial- und Büroräumen im Obergeschoss ausgeführt. Fensterbänder gliedern den Bau. Die Wandflächen sind mit Fliesen verkleidet. Besondere Betonung des Treppenhauses an der Nordwestecke durch einen weit vorspringenden Eckerker mit neunfeldriger Verglasung. Auf der Stirnwand des Gebäudes an der Christian-Pleß-Straße schmückt ein zeittypisches Mosaik mit dem Firmenzeichen Roland die gekachelte Wand. Bis auf wenige Ausnahmen, wie die spätere Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen und der teilweise Einbau von unpassenden Kunststofffenstern bei den Büroräumen, befindet sich der Bau in originalgetreuem Zustand. Die Blockrandbebauung an der östlichen Gustav-Adolf-Straße wurde ab 1951 in veränderter Form, jedoch auch mit Fensterbändern und Kachelflächen errichtet.

Eines der bedeutendsten Fabrikgebäude der Nachkriegszeit in Offenbach in sehr gutem Erhaltungszustand. Insbesondere das Verwaltungsgebäude und die ab 1953 errichtete Blockrandbebauung besitzt hohe baukünstlerische und städtebauliche Bedeutung. Zudem ist es sehr selten, dass ein Werk dieser Größe auf die Gestaltung eines einzigen Architekten zurückgeht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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