Domstraße 53
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Domstraße 53
Flur: 3
Flurstück: 409/1

Gleichzeitig mit den Lemm'schen Häusern (vgl. Berliner Straße 137-141) 1858 erbaut. Ursprünglich zwei gleiche Häuser nebeneinander errichtet, jedoch nur Nr. 53 erhalten. Sie lagen zur Erbauungszeit städtebaulich günstig am heute nicht mehr erhaltenen Lokalbahnhof der 1847/48 eröffneten Bahnstrecke Offenbach-Frankfurt.

Dreigeschossiges, fünfachsiges Wohnhaus mit Satteldach und Gauben. Es ist verputzt, Gewände und Gesimse in Werkstein mit einfachen, klassizistischen Formen. Mittig ein Balkon auf Konsolen mit reich verziertem gußeisernem Gitter. Eingang und Durchfahrt mit original erhaltenen, aufwändig gearbeiteten Türen und Oberlichtern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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